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Impfberatung

Hände

Das Impfen als Vorsorgetherapie ist in Deutschland eine Individualentscheidung und keine gesetzliche Pflicht. Seit dem 01.03.2020 gilt die Impfpflicht für Masern in Deutschland. Bis zum 31.07.2022 gilt die Übergangsfrist, in der der Impfnachweis bzw. der Immunitätsnachweis nachgereicht werden kann.

Im Moment werden in Sachsen vom Gesundheitsamt gegen 15 Erkrankungen Impfungen empfohlen (www.lua.sachsen.de), darin enthalten sind die Meningokokken-Impfungen entgegen der Stellungnahme des RKI (Epidemiologisches Bulletin 2015-002). Die Anzahl der einzelnen Erreger kann nicht genau angegeben werden, da die Impfstoffe gegen die Rota-Viren, die Meningokokken, die Pneumokokken und die Humane-Papilloma-Viren polyvalent (gegen mehrere Stämme) sind und weiter entwickelt werden. Im Gegensatz zu heutigen Kindern wurden deren Eltern gegen deutlich weniger Erreger geimpft.

Die Kritikpunkte gegen die aktuelle Impfpraxis erstrecken sich dabei von der Anzahl der Impfungen (= Anzahl der Krankheitserreger) über die Inhaltsstoffe, den tatsächlichen Aufbau eines Impfschutzes, bis hin zu möglichen Nebenwirkungen und Impfschäden.

Im Rahmen der Impfberatung informiere ich Sie über die Erkrankungen, gegen die Impfungen empfohlen werden, die Konsequenzen der Impfverweigerung und die Möglichkeiten, notwendige Impfungen therapeutisch zu begleiten.